Marke NEYMAR

Es ist schon erstaunlich, auf welchem Wege einige Mitmenschen versuchen, ihre monatlichen Einnahmen spielerisch zu erhöhen. Bei dem Versuch, dies mit der Eintragung von Marken zu erreichen, ist in der Regel schon etwas Phantasie sowie vorab auch eine kurze Rechtsberatung durchaus hilfreich.

 

Daran haperte es offensichtlich bei einem Markeninhaber aus Portugal, der auf seinen Namen im Jahr 2013 bei dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) die Marke NEYMAR für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen als Unionsmarke (gültig innerhalb der EU)) anmeldete.

 

Der nicht ganz unbekannte brasilianische Fußballer Neymar da Silva Santos Júnior hatte etwas gegen die Eintragung einzuwenden und beantragte bei dem EUIPO, die Marke des Portugiesen für nichtig zu erklären. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) diesen Fall Mitte des Jahres 2019 schließlich entschieden und die angemeldete Marke für nichtig erklärt. Damit wurde auch die Rechtsauffassung des EUIPO bestätigt.

 

Der Markeninhaber hatte bei Gericht behauptet, ihm sei zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht bekannt gewesen, dass der Fußballer namens Neymar in Europa schon sehr bekannt gewesen sei. Ihm habe der Klang des Namens gefallen, dies sei der eigentliche Grund der Anmeldung gewesen. Er hatte allerdings eingeräumt, von dem Fußballer schon gehört zu haben.

 

Offensichtlich konnte er das Gericht mit seinen Ausführungen nicht überzeugen. Das Gericht führte aus, dass der Fußballer Neymar im Jahr 2013 auf europäischer Ebene bereits einen erheblichen Bekanntheitsgrad erreicht hatte, nicht zuletzt als brasilianischer Nationalspieler.

 

Die Einwendung des Markeninhabers, dass er sich im Fußball nicht wirklich gut auskenne, befand das Gericht nicht für glaubwürdig.

Nicht ganz unwesentlich für die Entscheidung des Gerichts wird der Umstand gewesen sein, dass der Markeninhaber am gleichen Tag, als er die Marke NEYMAR anmeldete, auch eine weitere Marke mit der Bezeichnung IKER CASILLAS zur Anmeldung einreichte. Casillas ist bekanntlich ein spanischer Fußballtorwart, der in den Jahren 2008 bis 2012 fünf Jahre hintereinander zum  Welttorhüter des Jahres gewählt wurde.

 

Das war dann doch wohl eine Anmeldung zu viel, die dem portugiesischen Markeninhaber letztlich zum Verhängnis wurde.