Wettbewerbsrecht · 06. Januar 2017
Neues aus dem Wettbewerbsrecht: Sofern Sie beruflich Bier brauen oder vertreiben oder dieses in Zukunft vorhaben, sollten Sie bei der Bewerbung Ihres Produktes tunlichst vermeiden, Ihr Bier als "bekömmlich" zu bezeichnen. Aufgrund einer Vorschrift des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2006, der sogenannten "Health-Claims-Verordnung", darf ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille keine Angaben bezogen auf die Gesundheit enthalten. Ein...