Familienrecht · 11. April 2016
Sich trennende Eltern müssen unter Einbeziehung der Wünsche ihrer Kinder entscheiden, wo die Kinder zukünftig wohnen werden und ihren ständigen Aufenthalt haben. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, kann gegenüber dem anderen Elternteil seinen Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind geltend machen. Soweit ein Elternteil alleine das Kind betreut, so hat dieser Elternteil selbstverständlich die Verpflichtung, dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind zu gewähren. Es...