Wettbewerbsrecht


Fairer Wettbewerb muss sein


Das Wettbewerbsrecht bezeichnet das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen gegnerischer Unternehmen sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

 

Aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergibt sich das Recht gegen einen Wettbewerbsverstoß einzuschreiten für

  • Mitwettbewerber (jeder Gewerbetreibende, der Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher Art herstellt, mit ihnen handelt oder sie in Verkehr bringt)
  • rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen (Vereine zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs)
  • Verbraucherverbände
  • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern

Als Verbraucher können Sie leider keine Ansprüche wegen unlauterer Werbung geltend machen. Diese Möglichkeit ist Ihnen nur über zur Klage befugte Verbände (Verbraucherschutzverein) gegeben. Als Betroffener eines Wettbewerbsverstoßes steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu. 

 

Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr ist von dem Verletzer zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sind Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend zu machen.

Meine Leistungen für Sie


  • Umfangreiche Beratung bei einem Wettbewerbsverstoß des Konkurrenzunternehmens. 
  • Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche (Abmahnung, Erstellung der Unterlassungserklärung, Geltendmachung von Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen)
  • Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche ( einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren).
  • Abwehr von Ansprüchen Dritter wegen des Vorwurfes gegen Ihr Unternehmen,  eine unlautere Wettbewerbshandlung begangen zu haben.
  • Zurückweisung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, Prozessvertretung im Hauptsacheverfahren.