Das Wettbewerbsrecht bezeichnet das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen gegnerischer Unternehmen sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergibt sich das Recht gegen einen Wettbewerbsverstoß einzuschreiten für
Als Verbraucher können Sie leider keine Ansprüche wegen unlauterer Werbung geltend machen. Diese Möglichkeit ist Ihnen nur über zur Klage befugte Verbände (Verbraucherschutzverein) gegeben. Als Betroffener eines Wettbewerbsverstoßes steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu.
Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr ist von dem Verletzer zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sind Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend zu machen.
Rechtsanwalt Jens Schnelle
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