Ein Patent bietet einen Schutz für neue technische Erfindungen.
Mit Eintragung des Patents erhält der Patentinhaber das Recht, exklusiv seine Erfindung zu verwerten. Nur der Patentinhaber kann darüber verfügen, wo, wie lange und von wem seine Erfindung gewerblich genutzt wird.
Eine Patentanmeldung wird zwangsläufig veröffentlicht und hilft insofern anderen Erfindern, den aktuellen Stand der Technik weiter zu entwickeln.
Die Erteilung eines Patents setzt ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsverfahren des Patentamtes voraus. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu der Erteilung eines Gebrauchsmusters, welches auch ohne Prüfung des Patentamtes erteilt werden kann.
Ab dem Tag der Anmeldung bietet ein Patent mit der Patenterteilung ein Schutzrecht für die Dauer von maximal 20 Jahren.
Patente haben mit anderen gewerblichen Schutzrechten gemein, dass sie nur in dem Land gelten, für das sie erteilt wurden.
Rechtsanwalt Jens Schnelle
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