„Trennung, Scheidung … Streit, Wut, Vorwürfe, nichts geht mehr! … Muss das sein?
Beginnende familienrechtliche Auseinandersetzungen beinhalten oft starke negative Emotionen und sehr belastende Entscheidungen. Diese werden in der Regel noch dadurch verstärkt, dass die Beteiligten oft oberflächliche und mangelhafte Kenntnis von dem Familienrecht haben.
Eine frühe familienrechtliche Beratung führt dazu, dass die beteiligten Partner die notwendige Hilfe erhalten, um die rechtlichen Probleme leichter und weniger emotional lösen können.“
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse, welche durch die Ehe, die Lebenspartnerschaft oder die Verwandtschaft entstehen. Außerhalb der Verwandtschaft behandelt das Familienrecht auch die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung.
Eine entscheidende Rolle spielt das Familienrecht bei Eheschließungen und Scheidungen. Hier sind die wichtigsten Bereiche sicherlich das eheliche und das lebenspartnerschaftliche Güterrecht sowie die Regeln zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach der Scheidung oder nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Unterhaltspflichten innerhalb der Verwandtschaft, zwischen Eltern und Kindern sowie das Abstammungsrecht werden ebenfalls durch das Familienrecht geregelt.
Rechtsanwalt Jens Schnelle
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