Erbrecht


Frühzeitig für Klarheit sorgen


Im Erbrecht ist generell die Vermögensnachfolge unter Personen geregelt. Zum einen ergibt sich Beratungsbedarf bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, zum anderen bei Eintritt des Erbfalles über die Auseinandersetzung des Nachlasses.


Insofern ist es notwendig, dass Sie Ihre eigene Vermögensnachfolge vorausschauend planen. Ihre Angehörigen sind ausreichend abzusichern und Ihre eigenen Vorstellungen über die Vermögensnachfolge sollten ausschließlich nach Ihrem Willen geachtet werden und Bestand haben.

 

Generell gilt die gesetzliche Erbfolge, jedoch nur für den Fall, dass Sie eigene testamentarische Verfügungen nicht getroffen haben. Die gesetzliche Erbfolge entspricht aber nicht immer dem Willen des Versterbenden. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken zu machen, auf welche Weise eine stärkere Begünstigung der einzelnen Erben oder auch des Ehepartners per Testament geregelt werden kann. Neben dem Testament kommt auch ein Erbvertrag sowie eine vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten in Betracht.

 

Für derartige Regelungen benötigen Sie regelmäßig den Rat eines kundigen Rechtsanwaltes. Gerade im Testament ist die Einhaltung formeller Voraussetzungen immens wichtig, damit einzelne Regelungen oder möglicherweise nicht sogar das ganze Testament unwirksam werden.

 

Die Planung der Vermögensnachfolge sollte immer auch steuerrechtliche Folgen berücksichtigen, jedoch vorrangig unter Einhaltung der Vorstellungen des Erblassers.

 

Die Aufteilung des Nachlasses führt nicht selten zu starken Auseinandersetzungen unter den Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Diese Umstände sind bereits bei Erstellung eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu beachten. Eine durchdachte Vermögensnachfolge kann derartige Auseinandersetzungen vermeiden. Die Einschaltung eines kundigen Rechtsanwaltes hilft Ihnen bei der vorausschauenden Planung.

 

Auch ist der Beistand eines Rechtsanwaltes im Erbfall ist für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften notwendig. Gleiches gilt für die Herausgabe der Erbschaft oder die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen über Miterben. 

 

Ist der Erbfall eingetreten, benötigen die Erben einen Erbschein zum Nachweis ihrer Erbenstellung. Der Erbschein wird schließlich zur Vorlage beim Grundbuchamt oder bei Geldinstituten benötigt, um die Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben übertragen zu können.

Ihr Wille zählt!


Seit der Gründung meiner Kanzlei liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Das Erbrecht mit all seinen Facetten und Gestaltungsmöglichkeiten gehört dabei zu den zentralen Aufgaben. Beratungen und Vertragsgestaltungen sind gerade im Erbrecht sehr Personen bezogen und individuell zu handhaben.

 

Sollten Sie Ihren Nachlass regeln wollen, als Erbe oder Pflichtteilsberechtigte/r eine Beratung suchen oder im Todesfall eines Verwandten spontan Hilfe benötigen - in all diesen Fällen legen Sie Wert auf kompetente Hilfe sowie umfangreiche Entscheidungsfindung. Dies dürfen Sie durch meine Kanzlei erwarten. Die Erfahrung zeigt, dass auch die Überprüfung bereits erstellter Testamente, Verträge oder weiterer Nachlassregelungen durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist.

 

Ein Generationenwechsel in der Familie ist nicht selten mit erheblichen Auseinandersetzungen im Erbfall verbunden, die von den Beteiligten in der Regel unterschätzt werden. Zur Vermeidung dieser Auseinandersetzungen bietet die Gestaltungsfreiheit im Erbrecht Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten. Ihre speziellen Vorstellungen und Wünsche sind die Grundlage meiner Beratung und finden sich schließlich in Ihrem Testament oder Ihrem Erbvertrag wieder. Meine Kanzlei steht Ihnen in allen Bereichen der Nachlassabwicklung und Planung Ihrer Nachfolge zur Seite, sowie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Erbrechts.

 

Bereits vor dem Erbfall ist zu beachten, dass Betroffene im Krankheitsfall oft nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Dies hat Folgen nicht nur für den Erbfall an sich. Sowohl Ihre Erben als auch die eingebundenen Ärzte benötigen oft schnelle Entscheidungshilfen, wie mit Ihnen verfahren werden soll. Ihr persönlicher Wille ist auch hier zwingend zu beachten.

 

Insofern ist es ratsam, vorzeitig über die Erstellung einer Betreuungsverfügung, einer Patientenverfügung oder auch einer Vorsorgevollmacht nachzudenken. Für die Erstellung dieser Unterlagen sowie die Ausformulierung in rechtlich korrekter Form stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ich lege Wert darauf, die mir von Ihnen gestellten Aufgaben erfolgreich und zeitnah zu bewältigen. Auch dürfen Sie stets davon ausgehen, dass die anfallenden Kosten sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Grundsätzlich berechnet sich das Honorar eines Rechtsanwaltes anhand der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Gegebenenfalls werden Ihnen auch individuelle Honorarvereinbarungen helfen, die Kosten einzuschätzen und überschaubar zu halten.



Erbrecht-Glossar


Fachchinesisch? Hier gelangen Sie zu einem kleinen Erbrecht-Glossar, das Klarheit schafft!


Was ich für Sie leisten kann...


• Gestaltung von Übertragungen

• Gestaltung von erforderlichen Verträgen und Erbregelungen

• Gerichtliche Vertretung