Das Arbeitsrecht regelt zahlreiche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen.
Es beinhaltet diverse Schutzvorschriften für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende sowie Teilzeit- und Heimarbeiter.
Anwaltlicher Beistand ist oft schon bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses gefragt. Der Inhalt des Arbeitsvertrages und dessen Folgen ist für Arbeitnehmer meist schwer durchschaubar, denn die Probleme finden sich meist im Detail.
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können Arbeitsverträge ergänzen und sind bei der Rechtsfindung einzubeziehen. Nur die Kenntnis dieser Besonderheiten schafft Klarheit über den Inhalt des individuellen Arbeitsvertrages.
Rechtsanwalt Jens Schnelle
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