Markenrecht - DFB Adler Logo

Vielen Fußballfans ist das Trikot der deutschen Nationalmannschaft aus dem Jahr 1954 bekannt. Es ist ein schlicht weißes Trikot mit einem schwarzen Logo auf der Brust, welches den deutschen Bundesadler darstellt.Um dieses Logo hat es bereits reichlich Ärger gegeben.

 

So wurde es beispielsweise der Supermarktkette Real mit Urteil des Oberlandesgerichtes München bereits im Mai 2017 untersagt, Fußballtrikots mit diesem Logo anzubieten.

Der Deutsche Fußballbund hatte gegen Real geklagt, nicht zuletzt weil durch den DFB in den Jahren 2004-2014 mehr als 300.000 Exemplare dieses T-Shirts verkauft wurden, die Realkette das ähnliche Trikot mit dem Bundesadler allerdings für rund ein Drittel des DFB Preises angeboten hatte. 

 

Unterlassungsklagen vor einem ordentlichen Zivilgericht sind jedoch nur die eine Seite der Medaille. Unabhängig von dem Ausgang dieses Rechtsstreites kann die unterlegene Partei vor dem Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der streitgegenständlichen Marke verfolgen. Diesen Weg hat Real nun schon seit einiger Zeit eingeschlagen. Ein Ergebnis dieses Verfahrens vor dem Markenamt steht allerdings noch aus.

Das Argument der Supermarktkette Real in dem Rechtsstreit vor dem Markenamt stützt sich vornehmlich auf die Rechtsansicht, dass es sich um den Adler auf den Trikots um ein Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland handele. Kommt auch das Markenamt zu diesem Schluss, dann hätte der Adler als Logo für den DFB aufgrund absoluter Schutzhindernisse nicht eingetragen werden dürfen.

 

Die Entscheidung des Markenamtes bleibt abzuwarten.