Wettbewerbsrecht - Belästigung durch rechtswidrige Telefonwerbung

Anfang August veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine erfreuliche Nachricht in den Medien zum Wettbewerbsrecht:

Erstmals wurde eine Firma wegen rechtswidrigen Werbeanrufen von der Bundesnetzagentur zur Zahlung des höchstmöglichen Bußgeldes in Höhe von 300.000 € aufgefordert.

 

Telefonische Werbung, ob Zuhause oder im Büro, sind eine Zeit- und nervenraubende Belästigung, die in den letzten Jahren leider massiv zugenommen hat. Selbst Anwaltskanzleien werden davon nicht verschont, was doch ziemlich verwundert. Bei Nachfragen zur Identität des Anrufers oder des Auftraggebers sind sich die anrufenden Personen in vielen Fällen oft gar nicht bewusst, dass Ihr Anruf erhebliche Konsequenzen haben kann. Oder aber man stellt sich dumm am Ende der Leitung.

 

Telefonwerbung wettbewerbswidrig 

Telefonwerbung dieser Art widerspricht in den meisten Fällen geltendem Recht . Denn sie ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Angerufenen wettbewerbswidrig.

 

In oben genanntem Fall ist die Firma Energy2day GmbH in das Visier der Bundesnetzagentur geraten. Die Firma beabsichtigte durch eine aufwendige massive Werbekampagne per Telefon deutsche Verbraucher zu motivieren, ihren Stromlieferanten zu wechseln. Dabei hatten die Anrufer wahrheitswidrig vorgetäuscht, für den örtlichen Energieversorger zu arbeiten oder aber mit ihm zusammenzuarbeiten. Oben benannte Firma hat sich dabei unter anderem der Mithilfe diverser ausländischer Subunternehmer bedient, die aus dem Ausland potentielle Kunden in Deutschland angerufen haben. Nachdem sich ca. 2500 Verbraucher bei der Netzagentur beschwert und zahlreiche Wettbewerber am Energiemarkt gegenüber der Firma Energy2day GmbH ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht hatten, entschloss sich der Präsident der Bundesnetzagentur zu der drastischen Maßnahme, das höchstmögliche Bußgeld einzufordern.

 

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das werbende Unternehmen seine Verantwortung für diese rechtswidrigen Handlungen nicht auf Subunternehmer übertragen kann. Die Firma hat versichert die Telefonwerbung einzustellen, was die Bundesnetzagentur selbstverständlich im Auge haben wird.

 

Wer von Telefonwerbung belästigt wird, ohne vorab dem Anrufenden versichert zu haben, dass er mit dem Anruf einverstanden ist, sollte sich nicht scheuen, eine entsprechende Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Die Agentur stellt dafür auf ihrer Website Onlineformulare bereit, die leicht auszufüllen sind und der Agentur die Grundlage zum weiteren Handeln geben. Das Ausfüllen der Formulare mag zwar etwas Zeit in Anspruch nehmen, führt aber durchaus zum gewünschten Erfolg, wie die beschriebenen Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigt.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 2.08.2017