Familienrecht


Anwaltliche Beratung & Vertretung


Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse, welche durch die Ehe, die Lebenspartnerschaft oder die Verwandtschaft entstehen. Außerhalb der Verwandtschaft behandelt das Familienrecht auch die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung.

 

Eine entscheidende Rolle spielt das Familienrecht bei Eheschließungen und Scheidungen. Hier sind die wichtigsten Bereiche sicherlich das eheliche und das lebenspartnerschaftliche Güterrecht sowie die Regeln zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach der Scheidung oder nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft.

 

Unterhaltspflichten innerhalb der Verwandtschaft, zwischen Eltern und Kindern sowie das Abstammungsrecht werden ebenfalls durch das Familienrecht geregelt.

 

Was ich für Sie leisten kann...


  • Beratung vor Eheschließungen, Entwurf und Abschluss von Eheverträgen.

  • Beratung über Ihre Rechte und Pflichten nach der Trennung, bei Scheidungen sowie über rechtliche Veränderungen als Folgen der Scheidung. Prozessvertretung bei einverständlichen und streitigen Scheidungen.

  • Individuelle Lösungen bei Fragen zum nachehelichen Güterrecht, insbesondere die Berechnung des Zugewinnausgleichs, die Berechnung von Kindesunterhalt, Ehegatten- und Elternunterhalt sowie die Regelung des Sorge- und Umgangsrecht für Ihre Kinder.

  • Beratung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft